Insolvenzberatung

6,9 Millionen Menschen in Deutschland im Alter von über 18 Jahren sind verschuldet. Die Zahl der überschuldeten Menschen nimmt laut Schuldner-Atlas kontinuierlich zu. Unter dem Begriff Überschuldung versteht man, dass Menschen mehr Geld ausgeben als ihnen zur Verfügung steht. Eine Möglichkeit aus der Schuldenspirale zu gelangen ist die Privatinsolvenz. Die Betroffenen schaffen es verbunden mit der Einhaltung bestimmter Regeln nach spätestens 6 Jahren wieder Schuldenfrei zu werden. Der Weg ist nicht leicht, verbunden mit gewissen Auflagen – aber er führt aus der Schuldenfalle zu neuer Lebensqualität.

Eine Privatinsolvenz läuft in der Regel wie folgt ab:

Können Schuldner ihre bestehenden Schulden nicht mehr begleichen, so sind sie zahlungsunfähig. Droht Zahlungsunfähigkeit oder ist die bereits eingetreten, haben Privatpersonen die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren anzustreben. Eine Privatinsolvenz ist genau geregelt und ermöglicht es Schuldnern, nach max. 6 Jahren SCHULDENFREI zu werden. Bei einer Privatinsolvenz wird ein Insolvenzverwalter (Treuhänder) eingesetzt, der das Vermögen und Einkommen des Schuldners verwertet. Der Treuhänder verwertet ggf. pfändbares Einkommen des Schuldners bzw. verteilt dieses an die Gläubiger. Die pfändbaren Beträge ergeben sich aus der jeweils aktuellen Pfändungstabelle. Dem Schuldner bleibt der nicht pfändbare Teil seines Einkommens zur Aufrechterhaltung seiner Lebenssituation. Ein privates Insolvenzverfahren und dessen Ablauf enden mit der sog. Restschuldbefreiung, welche im Voraus zu beantragen ist. Der Schuldner wird von den Schulden befreit, die er zu Verfahrenseröffnung hatte. Ausgenommen sind davon u.a. Geldstrafen oder Geldbußen.

Die folgende Übersicht zeigt den Überblick über die Privatinsolvenz und ihren Ablauf:

Außergerichtlicher Einigungsversuch
1) • Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans (der den Gläubigern zugeht)

Anmeldung der Privatinsolvenz und gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
2) • Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht

    • Wird der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan durch die Gläubiger abgelehnt, so kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren

Privates Insolvenzverfahren mit Wohlverhaltensperiode
3) • Treuhändler verwaltet Einkommen bzw. Vermögen (sofern vorhanden)
    • Die Wohlverhaltensphase kann bei Einhaltung gewisser Auflagen/Regeln 3,5-6 Jahre dauern

Restschuldbefreiung
4) • Die restlichen Schulden werden erlassen mit Ausnahme von Strafrechtlichen Delikten, (Geldstrafen) – Bußen etc.


Eine Restschuldbefreiung kann jedoch aus verschiedenen Gründen versagt werden, wenn der Schuldner z.B. wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde, seine Auskunft- und Mitteilungspflichten nicht eingehalten hat, 3 Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unvollständige oder unwahre Angaben gemacht hat und neue Schulden angehäuft hat.


Zur Durchführung einer PRIVATINSOLVENZ sollte der Schuldner/die Schuldnerin eine staatlich anerkannte Schuldner. Und Insolvenzberatungsstelle nach §305 InsO = zum Beispiel BSS e.V., aufsuchen, die durch Beratung und Durchführung der außergerichtlichen Schuldenregulierung bis zum Einreichen des Privatinsolvenzantrags an das zuständige Insolvenzgericht hilfreich an der Seite des Schuldners tätig wird und eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenregulierungsversuch ausstellt, die dem Insolvenzantrag beizufügen ist.


BSS e.V. ist eine Stelle des Landes Niedersachsen.


Wir helfen Ihnen ein Insolvenzverfahren eröffnen zu lassen, sofern es der geeignetste Weg ist. Dennoch versuchen wir zuvor, durch eine professionelle und vertrauensvolle Beratung individuelle andere Möglichkeiten zu ergründen -& Ihnen zu helfen.

Nehmen Sie bei Problemen mit dem Gesetz unsere Rechtsberatung in Anspruch. Rufen Sie uns am besten sofort an oder schreiben uns eine E-Mail. Es gibt immer einen Weg aus der Problemsituation.